TEIL I: Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
[ 1.1 Allgemeines ]
[ 1.2 Vertragsabschluß ]
[ 1.3 Preise ]
[ 1.4 Lieferung ]
[ 1.5 Gewährleistung und Haftung ]
[ 1.6 Zahlung ]
[ 1.7 Eigentumsvorbehalt ]
[ 1.8 Gerichtsstand ]
TEIL II: Servicebedingungen
[ 2.1 Garantienachweis ]
[ 2.2 Inhalt ]
[ 2.3 Fehlerbeschreibung ]
[ 2.4 Unberechtigte Beanstandungen ]
[ 2.5 Verpackung ]
[ 2.6 Kostenpflichtige Reparaturen ]
[ 2.7 Transportkosten ]
[ 2.8 Schlußbestimmungen ]
TEIL I : Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden
getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen
Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der
Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine
solche Regelung zu ersetzen, daß ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht
wird.
Für sämtliche Geschäfte und deren Abwicklung gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen der Firma des Bestellers, Wechsel des
Inhabers, der Gesellschafter oder der Rechtsform, Verlegung,
Insolvenzgefahr oder Aufgabe des Geschäftsbetriebes sind uns unverzüglich
anzuzeigen.
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Unsere Angebote sind freibleibend. Die
Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
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Unsere Angebote sind freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern oder Irrtümern, sowie Preis- oder Produktänderungen während der Laufzeit einer Preisliste bleiben vorbehalten. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. MWSt. und Versandkosten.
VERSANDKOSTEN (Inland)
- Fachhandel: Versandkostenfrei ab 120 EUR Auftragswert, darunter 7,90€ Versandkosten
- Großhandel: Versandkostenfrei ab 300 EUR Auftragswert, darunter 7,90€ Versandkosten
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Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Empfängers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird bzw.
erfolgt. Der Erfüllungsort für Lieferungen ist identisch mit dem
Absendeort. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager. Im Falle
höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder
behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie
nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferung gehören, sind wir
dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach
eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten entbindet den
Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Bei Überschreitung von 4
Wochen ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene, mindestens 6 Wochen
dauernde Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Verstreichen dieser
Frist vom Vertrag zurückzutreten, jedoch nur hinsichtlich derjenigen
Teilleistungen, die noch nicht in der Produktion befindlich sind.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Sonderanfertigungen gilt eine Über- oder
Unterlieferung von 10 % als handelsüblich und berechtigt nicht zur
Reklamation. Bei Bestellung von Material empfehlen wir, einen geringen
Prozentsatz als Reserve beizufügen.
Angelieferte Sendungen sind vor Annahme, noch in
Gegenwart des Transporteurs, genau auf Unversehrtheit der Verpackung bzw.
auf sonstige äußere Merkmale (z. B. Schüttelgeräusche) zu überprüfen, die
eine Beschädigung oder Unvollständigkeit des Inhalts vermuten
lassen.
Werden beschädigt angelieferte Sendungen angenommen, so
sind je nach der Versandart folgende Maßnahmen zu treffen:
- Post: Weiterleitung über den Zusteller an die
Beschädigtenstelle, um dort zusammen mit dem zuständigen Beamten die
Sendung und deren Inhalt zu prüfen. Bei nach der Zustellung erkennbaren
Schäden das zuständige Postamt unverzüglich benachrichtigen.
- Fracht: Auf dem Frachtbrief vermerken:
"beschädigt" und unverzüglich den Absender informieren.
Achtung: Eine Annahme "unter Vorbehalt" wird als einwandfreie Quittung gewertet und erschwert oder vereitelt die Geltendmachung eines Schadensersatzes. - Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 6 Werktagen (eingehend) dem anliefernden Spediteur
schriftlich anzuzeigen.
- Bahn: Es ist bei der Bahn unverzüglich eine
Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
Für die Folgen bei nicht korrekter Beachtung der Punkte 1 - 4 haftet der Empfänger der Sendung.
Bei allen Schäden ist der Absender zusätzlich
unverzüglich zu informieren. Die Verpackung ist bis zur Klärung
unverändert aufzubewahren. Alle Umstände, die auf Schadenseintritt während
des Transportes hinweisen, sind aufzuzeichnen.
Die Wahl des Beförderungsweges und der -art
erfolgt durch uns ohne Haftung für günstigste Verfrachtung.
Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung
und auf Kosten des Käufers. Rücksendungen werden auch bei beanstandeten
Waren nicht ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis angenommen.
Transportkosten oder Transportgefahr trägt in solchen Fällen der Käufer.
Bei Stornierungen, die in jedem Fall unserer Zustimmung bedürfen, wird
eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes fällig, es sei denn, es wird
eine Vereinbarung über die Lieferung einer anderen Ware getroffen.
Stornierungen für Sonderanfertigungen sind ausgeschlossen. Ist der Kunde
mit Zahlungen für erfolgte Lieferungen in Verzug, sind wir berechtigt,
ohne Verpflichtung zum Ersatz etwa entstandenen Schadens Lieferungen ohne
Benachrichtigung zurückzuhalten. Wenn uns nach Vertragsabschluß negative
Tatsachen über die Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt werden, so dürfen
wir sofortige Vorauszahlung verlangen oder
vom Vertrag ersatzlos zurücktreten. Bei Abrufaufträgen muß die gesamte
Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Erfolgen
die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir berechtigt, die noch
nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen. Hieraus entstehende
Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen. Vom Kunden
gewünschte Terminänderungen für Lieferungen, Teillieferungen und Abrufe
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
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1.5 Gewährleistung und Haftung
Bei unverzüglicher und schriftlicher Rüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder wir erteilen eine Gutschrift gegen Rücksendung der Ware. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Scheitern Nacherfüllung oder Ersatzlieferungen in angemessener Frist, dann hat unser Kunde das Recht auf Minderung oder, wenn er nicht Kaufmann ist, nach seiner Wahl auch das Recht auf Rücktritt. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und wegen Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit.
Eine Gewährleistung ist nicht gegeben bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, auf unterlassene oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Während der Dauer der Nachbesserung ist die Gewährleistungspflicht gehemmt.
Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefer- und Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei Neukunden und Export sowie nach der 2. Mahnung
Vorkasse. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener,
streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit
nicht anerkannten oder mit nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Rückbehaltungsrecht geltend zu
machen. Nach Vertragsabschluß uns bekannt werdender Umstände, die geeignet
sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen,
auch Zahlungsverzug, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer
ausstehenden Forderungen zur Folge. Abzüge von Fracht, Rollgeld, sonstigen
Spesen und erhöhte Skontoabzüge sind unzulässig, soweit sie von uns nicht
vorher schriftlich anerkannt wurden. Bei Mahnungen, auch im Falle
unzulässiger Abzüge, berechnen wir Gebühren und Verzugszinsen. Schecks
werden nur erfüllungshalber, Wechsel nicht angenommen. Wir sind jederzeit,
auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer
Forderung, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende
Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits
hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der
Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten
oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Werden Verzugszinsen und
Mahngebühren vom Käufer bei der Begleichung unserer angemahnten Rechnungen
gekürzt, so können wir die Zahlung nur als Teilzahlung anerkennen. Bereits
eingeleitete gerichtliche Mahnverfahren, Prozesse oder Inkassoaufträge
können erst nach vollständiger Zahlung inkl. der Mahngebühren und Zinsen
zurückgenommen werden.
Belastungen erkennen wir nur nach vorangegangener
Vereinbarung an. Kürzungen unserer Rechnungen ohne anerkannte Belastungen
oder Gutschriften sind nicht zulässig.
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Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich
unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung - einschließlich der
Einlösung von Schecks - bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem
Verkäufer vorbehalten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Ein Eigentumserwerb des
Käufers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der
Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige
Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei
Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer
steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit
der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt
sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum
Weiterverkauf der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen
Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Die Forderungen des
Käufers aus dem Weiterverkauf der Ware werden bereits jetzt an uns
abgetreten, und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach der Bearbeitung
und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wir nehmen
die Abtretung an. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen
mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach
Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an
uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis
unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen
Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen
Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem
Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis
bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden
aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht von einer
Insolvenz bedroht ist. Die eingezogenen Beträge hat der Käufer pünktlich
an uns weiterzuleiten, bei Insolvenz sofort (§ 246 StGB). Auf unser
Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen
mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen. Der
Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres
das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die
abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert der uns
gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so
sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung
verpflichtet. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt
nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber
hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware
zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der
Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet.
Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluß auf den Ablauf des
bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Käufer darf die Vorbehaltsware oder
Forderung nicht als Sicherheitsleistung verwerten und hat bei
Pfändungsversuchen von dritter Seite auf den Charakter der Vorbehaltsware
hinzuweisen. Dennoch stattgefundene Pfändungen sind uns unverzüglich
mitzuteilen. Die Kosten für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei der
Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie für die
ordnungsgemäße Lagerung der Ware trägt der Käufer.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Furth im Wald.
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TEIL II : Servicebedingungen
In Garantiefällen senden Sie bitte
unbedingt eine Kopie unserer Rechnung mit. Fehlt diese, so ist eine
Reparatur bzw. ein Tausch grundsätzlich kostenpflichtig. Bei Geräten mit
beigefügter Garantiekarte ist diese ebenfalls vollständig ausgefüllt
mitzuschicken. Bitte achten Sie darauf, daß die Seriennummer auf der Karte
mit der Nummer auf dem Gerät übereinstimmt. Rücksendungen an uns müssen
frei erfolgen.
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Receiver senden Sie bitte immer
komplett mit Fernbedienung zurück. Wurde Rücksendung zur Gutschrift
vereinbart, so muß der Receiver mit kompletten Zubehör (FB. Handbuch,
usw.) und im unbeschädigten Originalkarton zurückgegeben werden. Fehlen
diese Voraussetzungen, ist eine Gutschrift nicht möglich !
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Fehlerbeschreibungen, wie z.B. "defekt,
keine Funktion" o. ä. sind nicht ausreichend. Bitte fügen Sie deshalb eine
genaue Fehlerbeschreibung bei. Fehlt diese, so wird der Zeitaufwand für
die Fehlersuche berechnet. Außerdem übernehmen wir keine Gewähr für solche
Geräte. Bei Rücksendung von mehreren Geräten wäre es sinnvoll, die
Fehlerbeschreibung zusätzlich an jedes einzelne Gerät
anzubringen.
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2.4 Unberechtigte
Beanstandungen:
Sollte an einem Gerät trotz längerer
Überprüfung kein Fehler feststellbar sein, (Bedienungsfehler seitens des
Kunden) so fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,-- an. Die
Rücksendung erfolgt gegen Berechnung. 2.5 Verpackung:
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Bitte benutzen Sie zur Rücksendung die
Originalverpackung des Herstellers. Außerdem müssen die Produkte nochmals
separat umverpackt werden. Bei fehlender Original- bzw. unsachgemäßer
Verpackung besteht die Gefahr eines Transportschadens. Treten aus diesen
Gründen Transportschäden ein, so entfällt der Garantieanspruch. Bitte
verpacken Sie die Geräte deshalb absolut transportsicher.
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2.6 Kostenpflichtige
Reparturen:
Reparaturen außerhalb der Garantiezeit
sind kostenpflichtig. Bei geringfügigen Fehlern erfolgt die Reparatur ohne
vorherigen Kostenvoranschlag. Sollten die Reparaturkosten 50 % des
Neuwertes überschreiten, erhalten Sie vorher ein Angebot mit der Bitte um
Entscheidung. Wird die Reparatur abgelehnt, so fällt für den
Kostenvoranschlag und die Rücksendung eine Pauschale von Euro 15,--
an.
Fremdgeräte werden von uns nicht
repariert. Wir haben jedoch eine Übersicht verschiedener Reparaturstellen,
wohin Sie Ihre Produkte schicken können. Adressen der einzelnen
Servicestellen erfahren Sie von unserer Technik.
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Garantiefälle sind grundsätzlich frei
Haus an uns zu schicken. Unfrei zurückgeschickte Ware wird nicht
angenommen. Erfolgt in Ausnahmefällen dennoch eine Annahme, so werden
Ihnen die Kosten, die uns durch die unfreie Rücksendung entstanden sind,
berechnet. Garantiefälle schicken wir ebenfalls "frei Haus" an Sie
zurück.
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Wir behalten es uns vor, die
Servicebedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
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